KR-Sitzung, Dienstag, 20. März 2019

 

30.    Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschaden (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG) (VWD)

 

Geschätzte Präsidentin
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen

Die Überarbeitung und Teilrevision dieses Gesetzes mit der Anpassung an die heutigen ­Gegebenheiten ist ein erster sinnvoller Schritt. Eine Gesamtüberarbeitung des Gebäude-­Versicherungsgesetz wäre aber notwendig.

Die Änderungen im Bereich der IT-Plattform ist sinnvoll.

Aus meiner Sicht wäre zudem auch die Aufhebung der Schatzungskommission zu überlegen. Ich war selber während mehreren Jahren Mitglied einer Schatzungskommission und habe darauf hingewiesen, dass die Abläufe der Kommission optimiert werden müssen.

Durch den Einsatz der IT-Plattform können Prozesse vereinfacht und damit Kosten eingespart werden bei gleichzeitig steigender Qualität. Mit der Aufhebung der Schätzungskommission fällt die Kompetenz zur definitiven Einschätzung an die Gebäudeversicherung.

In der Bauzeitversicherung soll die Versicherungsdeckung für bewilligte Bauvorhaben nicht mehr von der Anmeldung zur Versicherung abhängen sein, sondern automatisch mit Baubeginn einsetzen. Was den Ablauf für den Bauherr und Architekt vereinfacht und ein Nichtdeckung bei Baubeginn wird so vermieden. Was für mich eine bedeutende Verbesserung darstellt. Es ist eine kundenfreundliche Lösung.

Auch die weiteren Anpassungen oder Änderungen – sei es beim Rückgriffsrecht, beim Fälligkeitstermin der Prämienforderungen, dem gesetzlichen Grundpfandrecht oder der Aufhebung der Gebäudenummerierung – sind meines Erachten sinnvoll.

Die Überarbeitung und Teilrevision des Gesetzes mit Anpassungen an die heutigen Gegebenheiten sind notwendig. Die Änderungen im Bereich der IT-Plattform ist sinnvoll. Aus meiner Sicht wäre zudem auch die Aufhebung der Schatzungskommission sinnvoll. Ich war selber während mehreren Jahren Mitglied einer Schatzungskommission und habe darauf hingewiesen, dass die Abläufe der Kommission optimiert werden müssen. Durch den Einsatz der ITPlattform können Prozesse vereinfacht und somit Kosten eingespart werden. Dies bei gleichzeitig steigender Qualität. Bei der Bauzeitversicherung soll die Versicherungsabdeckung für bewilligte Bauvorhaben nicht mehr von der Anmeldung der Versicherung abhängig sein, sondern soll automatisch mit Baubeginn einsetzen. Dadurch wird der Ablauf für den Bauherren und den Architekten vereinfacht und eine Nichtdeckung bei Baubeginn wird so vermieden. Das ist sehr wichtig. Auch die weiteren Anpassungen – sei es beim Rückgriffsrecht, beim Fälligkeitstermin der Prämienforderungen, dem gesetzlichen Grundpfandrecht oder der Aufhebung der Gebäudenummerierung – sind nach Meinung der SP/junge SP sinnvoll.


Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen