KR-Sitzung, Mittwoch, 08. Mai 2019

 

15.    Interpellation: Kontrolle und Unterhalt der Kunstbauten im Kanton Solothurn (BJD)

 

Geschätzte Präsidentin
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen

Der Einsturz der Autobahnbrücke in Genua am 14. August 2018, bei dem 43 Personen tödlich verletzt wurden, gab mir den Anstoss für meine Interpellation.

Dieses tragische Ereignis in Genua wurde sowohl in der Fachwelt als auch in der Bevölkerung diskutiert und versucht einzuordnen. Auch der Kanton Solothurn verfügt über eine grosse Anzahl von Kunstbauten (Brücken, Stützbauwerke, Hochbauten, etc.). Tragwerke müssen gemäss der Normenreihe SIA Norm 269/ff jeweils alle fünf Jahre gründlich inspiziert werden. Weiter ist normgemäss nach Unfällen oder Bränden in der Nähe einer Brücke oder eines anderen Tragwerks eine Untersuchung gefordert.

Die Schweiz hat mit der Normenreihe SIA 269/ff als einziges Land in Europa den Erhalt von Tragwerken auf normativem Niveau geregelt und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Ein wesentlicher Teil der damit definierten Erhaltungsstrategie sind die periodisch geforderten Inspektionen und Überprüfungen, in deren Rahmen der Zustand eines Bauwerks und seiner Bauteile bewertet werden.

Mit meiner Interpellation wollte ich klären, ob der Kanton Solothurn die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, für den fünf Jahre-Rhythmus für Kontrolle und Unterhalt der Kunstbauten hat.

Zu Frage 1:
Gemäss der Homepage des Amtes für Verkehr und Tiefbau, AVT, verfügt der Kanton Solothurn über ca. 1000 Kunstbauten mit einem Wiederbeschaffungswert von ca. 1 Mrd Fr. Entsprechend der Antwort des RR stehen dem AVT pro Jahr 430’000 Fr. oder 0.4 Promille des Wiederbeschaffungswerts für Inspektionen, Überprüfungen und Unterhaltsarbeiten zur Verfügung. Gemäss dem Netzzustandsbericht des ASTRA hält die OECD fest, dass jährlich ca. 1.5% des Wiederbeschaffungswerts für den Unterhalt aufgewendet werden müssen, damit eine längerfristige Sicherung des Zustands gewährleistet ist. Dies ergäbe eine Summe von 15 Mio Fr. pro Jahr. Der Kanton Solothurn wendet lediglich 430‘000 Fr. oder 2.9 % des erforderlichen Finanzbedarfs gemäss der OECD auf. Das ASTRA geht gegenüber der OECD von einem etwas kleineren Finanzbedarf von 1.2 % aus. Auch wenn diese Schätzung zutreffen würde, wendet der Kanton Solothurn offenbar lediglich 3.6 % des erforderlichen Finanzbedarfs auf. Bei den Zahlen der OECD und des ASTRA handelt es sich um Mittelwerte, welche auch den Strassenunterhalt einschliessen. Der Unterhalt von Kunstbauten ist tendenziell eher teurer.
Der Betrag von 430’000 Fr. ist damit keinesfalls ausreichend.
Werden die fehlenden Mittel zurückgestellt? Oder leben wir von der Substanz?
Für das Hochbauamt sind keine Zahlen verfügbar, was eigentlich komisch ist.
Bei Hochbauten die Norm SIA 269/ff ja auch.
 
Zu Frage 2:
Wie der RR festhält, stehen dem AVT für die Überwachung und Instandhaltung sowie für Unterhaltsarbeiten zwei 100% Stellen zur Verfügung. In Anbetracht der Tatsache, dass wie in Frage 3 festgehalten ist, ein Teil des Budgets von 430’000.– an externe Spezialisten vergeben wird, erscheinen die personellen Ressourcen im AVT eher überdotiert, wenn dafür tatsächlich 200 Stellenprozent aufgewendet werden.

Zum Hochbauamt.
Es ist hinlänglich bekannt, dass der Zustand der Haustechnik im Hochbau von grosser Bedeutung ist. Die Frage zielte jedoch auf den Erhalt der Tragwerke im Hochbau ab. Diesbezüglich scheint im Hochbauamt eine klare, auf die Norm SIA 269 bezogene, Strategie zu fehlen. Durch das Fehlen einer Budgetzahl und der vorhandenen Stellen, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzten, wird die Vermutung gestützt.
 
Zur Frage 3:
Beide Ämter setzen externe Fachkräfte ein. Welche Mittel dafür aufgewendet werden, ist nicht ersichtlich. Aus der Antwort des Hochbauamts muss erneut gefolgert werden, dass die Strategie nicht den Grundsätzen der Norm SIA 269 folgt, sondern situativ auf punktuelle Probleme zielt.
 
Zur Frage 4:
Aus der Antwort zur Frage 4, könnte man vermuten, dass im Kanton Solothurn alles in «Butter» ist.
Diese Aussage muss man jedoch vor dem Jahresbudget von 430’000 Fr. sehen, welches bestenfalls ausreicht, um einige Stichproben durchzuführen. Ob diese Stichproben repräsentativ genug sind, um die entsprechende Aussage zu stützen, wird bezweifelt. Bei den genannten Beispielen in der Fragebeantwortung kommt unweigerlich der Zweifel auf, ob die ohnehin knappen Mittel zweckmässig eingesetzt werden. Hier sollten zwingend Risikobetrachtungen vorgenommen werden.
Hochbauten scheinen von der Betrachtung gänzlich ausgenommen zu sein, obwohl seit dem tragischen Ereignis von Gretzenbach jedem klar sein sollte, dass auch im Hochbau Tragsicherheitsrisiken bestehen.
 
Zur Frage 5:
Wie bereits dargelegt, bleibt die Frage im Raum, ob das Budget ausreicht, um die vorhandenen Risiken zu erkennen. Gibt es eine Übersicht über den Zustand der Rund 1000 Kunstbauten im Kanton Solothurn, welche statistisch ausgewertet werden könnte? Wenn nicht, scheint die notwendige Systematik zu fehlen und das Risiko, dass kritische Objekte durch die Maschen fallen, ist gross. Am geschilderten Vorgehen, nachdem ein Objekt in die ZK 4 oder 5 eingeteilt wurde, gibt es jedoch nichts auszusetzen.

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation.
Die Kontrolle und der Unterhalt der Kunstbauten im Kanton Solothurn sollten meines Erachtens in Zukunft stärker gewichtet werden.
Von der Beantwortung bin ich nicht befriedigt.


Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen