Grenchen, 11.01.11

Motion SP: Planungszone Spital Grenchen

Antrag für den Erlass einer befristeten  Planungszone gemäss §23 BPG auf dem ganzen Spitalareal Grenchen (Parzellen GB Nr.4270 und 9152)


Das Spitalareal Grenchen beherbergt seit über 50 Jahren Bauten für das Spital und das Gesundheitswesen und ist der OeBA (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) zugeteilt. Das über 24‘000m2  grosse Areal liegt mitten in einem attrak-tiven Wohngebiet. Die heutigen Nutzungen  wurden zum Teil laufend diversifi-ziert oder stillgelegt und dienen nicht mehr ausschliesslich dem Gesundheitsbe-reich. Die Besitzverhältnisse wurden ebenfalls durch eine grössere Baurechtsab-gabe an einen Privaten Investor geändert. Das Schwesternhaus und das „Alte Spital, beide von hoher architektonischer Qualität, befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen  abgebrochen werden, die neuste Entwicklung lässt offen wie und durch welche Nutzung des frei werdende Land bebaut werden soll. Wie lange die Solothurner Spitäler AG den heutigen Haupt-bau noch zu nutzen gedenken ist ebenfalls unklar und nur noch eine Frage der Zeit bis auch diese Nutzung aufgeben wird.

Die heutige Baurechtnehmerin und Besitzerin des Schwesternhauses und „Alten  Spital“, die SOLVIVA AG, führte im März 2010 zur Erlangung von Entwürfen für ein Pflegeheim und Alterswohnungen einen offenen Architekturwettbewerb durch. Dabei wurde auf die heutige Spitalnutzung Rücksicht genommen. Ein sehr prag-matisches und überzeugendes Projekt bürgt für eine weiterhin gute Lösung,  wel-che mittels eines Gestaltungsplans die Baureife erlangen würde. Eine unerwarte-te Kehrtwende des Kantonalen Hochbauamtes und der SO Spitäler AG stellt nun diese Arealnutzung und das Vorgehen des Investors als Ganzes wieder völlig in Frage. Nachdem nun der Kanton Solothurn neu der SOLVIVA AG (Investor) den  heutigen Spitalbau zur Nutzung als Pflegeheim anbietet (!) erübrigt sich ein Neu-bau und die Wettbewerbsentwürfe zur Arealbebauung werden inhaltlich hinfällig. Für die gesamte Nutzung des sich in der OeBa befindenden Areals besteht somit  kein Konzept oder erkennbare Entwicklung mehr.

Eine verbindliche Klärung der zukünftigen Nutzung und baulichen Massnahmen auf dem gesamten Areal der OeBa liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse der Stadt Grenchen und kann nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Des-halb verlangt die SP Grenchen mit einer Motion von der Baudirektion Grenchen zu prüfen, ob im Sinne von §23 BPG auf dem ganzen Spital-areal Grenchen (Parzellen GB Nr.4270 und 9152) durch den Ge-meinderat eine befristete Planungszone erlassen werden kann.

Dieses Vorgehen würde bewirken, dass alle beteiligten Akteure (Kanton SO, Spital AG und die Solviva AG) sich verbindlich zur geplanten Entwick-lung äussern müssten, da während dem Bestehen der Planungszone keine baulichen Veränderungen oder sonstige Vorkehren getroffen werden dür-fen, welche dem öffentlichen Interesse der OeBA widersprechen.

Sozialdemokratische Partei Grenchen

Thomas Furrer
Alexander Kaufmann
Remo Bill
Daniel Trummer
Anna Duca
Alfred Kilchenmann