Interpellation Remo Bill l SP Kantonsrat l Erstunterzeichner


Kontrolle und Unterhalt der Kunstbauten im Kanton Solothurn

Das Autobahnviadukt Polcevera (Ponte Morandi) in Genua ist am 14. August 2018 kurz vor Mittag auf einer Länge von rund 200 Metern eingestürzt. Beim Einsturz wurden 43 Personen tödlich verletzt.

Mittlerweile werden die Teile der eingestürzten «Ponte Morandi» bei der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) in Dübendorf ZH untersucht. Der Unter­suchungsbericht über die Ursache des Einsturzes steht noch aus.

Dieses tragische Ereignis in Genua wurde sowohl in der Fachwelt als auch in der Bevölke-rung diskutiert und versucht einzuordnen. Auch der Kanton Solothurn verfügt über eine ­grosse Anzahl von Kunstbauten (Brücken, Stützbauwerke, Hochbauten etc.). Tragwerke müssen gemäss der Normenreihe SIA Norm 269/ff jeweils alle fünf Jahre gründlich inspiziert werden. Weiter ist normgemäss nach Unfällen oder Bränden in der Nähe einer Brücke oder eines anderen Tragwerks eine Untersuchung gefordert.

Die Schweiz hat mit der Normenreihe SIA 269/ff als einziges Land in Europa den Erhalt von Tragwerken auf normativem Niveau geregelt und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Ein wesentlicher Teil der damit definierten Erhaltungsstrategie sind die periodisch geforderten Inspektionen und Überprüfungen, in deren Rahmen der Zustand eines Bauwerks und seiner Bauteile bewertet werden.

Die Bewertung erfolgt in Zustandsklassen, welche wie folgt definiert sind:

•     1    guter Zustand:     keine / geringfügige Schäden
•     2     akzeptabler Zustand:     unbedeutende Schäden
•     3     beschädigter Zustand:     bedeutende Schäden
•     4     schlechter Zustand:     grosse Schäden
•     5     alarmierender Zustand:     Die Sicherheit ist gefährdet, Massnahmen sind
            vor der nächsten Hauptinspektion erforderlich:
            dringliche Massnahme
•     9     Zustand unkontrollierbar:     Zustand nicht inspizierbar.

Gemäss den normativen Bestimmungen sind nach einer Einteilung eines Objekts in die ­Zustandsklasse 4 oder 5, betriebliche und gegebenenfalls auch bauliche Massnahmen ­erforderlich.


In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Welche finanziellen Mittel stehen für die Inspektionen und Überprüfungen sowie für Un-terhaltsarbeiten im Kanton Solothurn zur Verfügung und wo sind diese im Globalbudget im Detail ausgewiesen?
Genügen die personellen Ressourcen des kantonalen Hoch- bzw. des Tiefbauamts, um den Fünf-Jahres-Rhythmus der Unterhaltskontrollen der Kunst- und Hochbauten im Kanton Solothurn einzuhalten?
Wann setzen die beiden Ämter zur fachlichen Unterstützung externe Fachkräfte ein?
Gibt es im Kanton Solothurn Objekte, die in die Zustandsklassen 4 oder 5 eingestuft sind?
Welche Massnahmen ergreift der Kanton konkret, wenn Objekte in die Zustandsklassen 4 oder 5 eingestuft werden?


Begründung 12.12.2018: Im Vorstosstext enthalten.